Erwachsenenbildung in Corona-Zeiten – aktuelle Regelungen

Seit 3. April 2022 gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV). sie ist vorläufig bis 30. April 2022 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden alle verpflichtenden Ifnektions-Schutzvorschriften aufgehoben, außer im medizinischen und pflegerischen Bereich. Weiterhin empfohlen wird das Maskentragen in Innenräumen, die Einhaltung von Abständen und das ausreichende Lüften wie z.B. Gemeindehäuser. Jede Einrichtung bzw. Kirchengemeinde kann bei Bedarf von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ggf. strengere Regeln vorschreiben sowie bewährte Hygienekonzepte fortzuführen.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage und in unserem Veranstaltungskalender, welche Veranstaltungen stattfinden! Bei Interesse nehmen wir Sie gerne in unseren E-Mail-Verteiler des Monatsprogramms für Kirchengemeinden, Vereine und EBW auf, damit Sie sich regelmäßig informieren können. Senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Gerne verweisen wir auf die online-Seminare anderer Evangelischen Bildungswerke und Bildungszentren!
Der Landesverband AEEB der evangelischen Erwachsenenbildung in Bayern veröffentlicht aktuelle Informationen zum Umgang mit Corona in der Erwachsenenbildung und hat eine Checkliste für Hygienekonzepte erstellt:
Bei der Erstellung von Hygienekonzepten für einzelne Gruppen und Veranstaltungen der Erwachsenenbildung sind wir gerne behilflich. Der jeweilige Kirchenvorstand muss diese Konzepte genehmigen.
Weitere wichtige Links:
Die entsprechenden Maßnahmen und Anordnungen des Bayerischen Innenministeriums zur Eindämmung des Corona-Virus und Antworten auf „Häufige Fragen“ finden Sie hier.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt auf seiner Internetseite unter www.stmgp.bayern.de die aktuellen Infektionszahlen und Informationen zu Covid-19-Erkrankungen und -Imfpungen bekannt.
Über Risikogebiete und empfohlene Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung informiert das Robert-Koch-Institut ausführlich.
Aktuelle Informationen und Empfehlungen der Bundesregierung zur Corona-Lage.
Aktuelle Informationen zu den Empfehlungen und Anordnungen der Evang.-Luth. Kirche in Bayern finden Sie unter bayern-evangelisch.de/corona
Was sollte ich tun, wenn ich den Verdacht habe, mich angesteckt zu haben? Wer persönlichen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollte sich unverzüglich telefonisch an das Gesundheitsamt wenden – auch wenn keine Krankheitszeichen erkennbar sind. Das zuständige Amt lässt sich über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) finden. für Stadt und Landkreis Ansbach befindet sich das Testzentrum in Ansbach-Schalkhausen. Hier der direkte Link zur Terminvereinbarung: https://www.ecocare.center/ansbach
Impfregistrierung: Unter /www.landkreis-ansbach.de/Corona/Impfung/Registrierung finden Sie einen Link sowie eine Telefonnummer zur online-Registrierung für Stadt und Landkreis Ansbach. Wir sind gerne behilflich! Eine Impfung ist ebenfalls bei den Haus- und Betriebsärzten möglich sowie bei mobilen Impfteams. Aktuelle Termine werden über die Presse bekannt gegeben und vom Gesundheitsministerium auf einer Übersichtskarte für Bayern.
Vorstand und Geschäftsführung des Bildungswerkes wünschen Ihnen für die nächsten Monate eine gute Zeit und Gesundheit!
Grafik: John-Hopkins-Universität